Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre?
Für viele gehört ein süßes Marmeladenbrot zum Frühstück einfach dazu - aber wusstest du, dass die meisten Marmeladen genau genommen gar keine sind? Wir erklären dir die Unterschiede zwischen Konfitüre, Fruchtaufstrich und Co.
Marmelade, Konfitüre oder Gelee – wo liegt der Unterschied?
In unserem normalen Sprachgebrauch hat sich das Wort Marmelade für süße Fruchtaufstriche aller Art etabliert. Machst du dich im Supermarkt jedoch auf die Suche nach einer klassischen Erdbeer- oder Kirschmarmelade, wirst du diese nicht finden. Stattdessen tummeln sich in den Regalen umso mehr Konfitüren, Gelees und Fruchtaufstriche. Wo liegen hier die Unterschiede?
Für die Verwirrung sorgt eine EU-Richtlinie, die seit 2003 in Deutschland als Konfitürenverordnung in Kraft getreten ist. Sie gibt vor, unter welcher Handelsbezeichnung welcher fruchtige Brotaufstrich verkauft werden darf. Der wesentliche Unterschied zwischen Marmeladen, Konfitüren und Gelees liegt in der Fruchtsorte, aber auch Zuckergehalt und Zubereitungsart spielen eine Rolle. Der Begriff Marmelade ist laut EU-Verordnung nur noch Zubereitungen aus Zitrusfrüchten wie Zitronen, Orangen oder Mandarinen vorbehalten, andere müssen Konfitüre genannt werden. Das Gelee wiederum wird nicht wie Marmelade und Konfitüre aus eingekochten Früchten, sondern nur aus Fruchtsaft, Zucker und Geliermittel hergestellt.
Was genau ist Marmelade?
Der Begriff leitet sich von dem portugiesischen Wort „marmelo“ für Quitte ab. Mit Quitten hat die Marmelade aber laut EU-Verordnung nichts mehr zu tun – seit 2003 dürfen nur noch Aufstriche aus Zitrusfrüchten mit mindestens 200 g Frucht pro 1 kg Marmelade als solche verkauft werden. Das lässt sich auf britische Einflüsse zurückführen, denn in Großbritannien wurde die dort beliebte Orangenmarmelade schon immer „marmalade“ genannt.
Die klassische Erdbeermarmelade dürfte es demnach also gar nicht mehr geben - wäre das nicht traurig? Um auf den deutschen Sprachgebrauch Rücksicht zu nehmen, gibt es in der Konfitürenverordnung eine kleine Ausnahmeregelung: Auf Bauern- und Wochenmärkten ist die Zitrusfrucht-Regel aufgehoben und es dürfen auch Konfitüren aus Erdbeeren, Aprikosen oder Johannisbeeren als Marmelade verkauft werden.
Konfitüre - wie unterscheidet sie sich von Marmelade?
Konfitüre ist laut EU-Verordnung die Handelsbezeichnung für Aufstriche aus mit Zucker eingekochten Früchten, die keine Zitrusfrüchte sind. Sie werden also genau wie Marmeladen hergestellt, nur dass auch Obstsorten wie Erdbeeren, Äpfel, Heidelbeeren oder Hagebutten verwendet werden dürfen. Der Zuckergehalt in Marmeladen und Konfitüren muss mindestens 55 % betragen, der vorgeschriebene Fruchtgehalt ist von der Obstsorte abhängig. Konservierungsstoffe sind in beiden Erzeugnissen verboten. Fruchtstücke sind in Marmeladen und Konfitüren übrigens erlaubt – früher war dies nur Konfitüren vorbehalten.
Hast du schonmal Konfitüre extra im Supermarktregal entdeckt? Aufstriche mit dieser Bezeichnung haben einen höheren Fruchtanteil - beispielsweise sind in einer normale Erdbeerkonfitüre 35 %, in einer Erdbeerkonfitüre extra 45 % Erdbeeren enthalten.
Was ist Gelee?
Gelees haben, was Zucker- und Fruchtanteil und Konservierungsstoffe betrifft, die gleichen Vorgaben wie Konfitüre und Marmelade. Sie unterscheiden sich dadurch, dass sie nicht aus Fruchtmark oder Pulpe, sondern nur aus Fruchtsaft hergestellt werden. Dieser wird mit Zucker und einem Geliermittel aufgekocht, sodass er eine streichfähige Konsistenz bekommt. Wie bei Konfitüre gibt es auch von Gelee eine extra-Variante, die sich durch einen höheren Fruchtgehalt auszeichnet.
Was ist Fruchtaufstrich?
Fruchtaufstriche sind in der Konfitürenverordnung nicht aufgeführt. Sie haben somit freie Bahn, was den Zucker- und Fruchtgehalt angeht. Alle Fruchtaufstriche, die weniger Fruchtanteil, weniger Zucker oder stattdessen Süßstoffe enthalten, bekommen diese Bezeichnung. Auch das Verbot von Konservierungsstoffen, welches für alle anderen Varianten gilt, ist für Fruchtaufstriche aufgehoben.
Marmelade selber machen - darum lohnt es sich
Wenn wir ehrlich sind, schmeckt die selbstgekochte Marmelade nach Großmutters Art doch immer noch am besten. Wenn du die fruchtigen Brotaufstriche selber machst, schmecken sie nicht nur leckerer - du kannst auch die Zutaten nach Lust und Laune auswählen und trotzdem auf das Etikett schreiben, was du magst. Probier doch mal unsere köstlichen Rezepte für Pfirsichmarmelade mit Honig und Rosmarin, sonnige Pomelo-Kumquat-Marmelade oder Blutorangenmarmelade mit Aperol! Auch toll eignen sich die fruchtigen Aufstriche in einem hübschen Einmachglas als Geschenk für Freunde und Familie.